Die DSGVO sieht eine Pflicht zur Negativauskunft vor. Das Amtsgericht Lehrte hat seinen Beschluss vom 03.02.2021 (Az.: 9 C 139/20) nochmals bestätigt.
Mehr Informationen gerne im persönlichen Gespräch!
Die DSGVO sieht eine Pflicht zur Negativauskunft vor. Das Amtsgericht Lehrte hat seinen Beschluss vom 03.02.2021 (Az.: 9 C 139/20) nochmals bestätigt.
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