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Datenschutz

Die DS-GVO

Mit dem 25.05.2018 hat der Datenschutz in Europa eine entscheidende Veränderung erfahren. Zwei Jahre hatte der europäische Gesetzgeber am April 2016 den Mitgliedstaaten und seinen Unternehmern und Bürgern Zeit gegeben, die Anwendung ab Mai 2018 vorzubereiten. Doch für viele kam der Tag der Anwendung am 25.05.2018 überraschend.

Viele klein- und mittelständische Unternehmen, aber auch größere Unternehmen sind auch heute noch nicht auf dem Stand, den die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) fordern. Auch kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten nach dem Gesetz benötigen, müssen sich mit den neuen Datenschutzregelungen vertraut machen und diese täglich in ihrem Unternehmen umsetzen. Andernfalls drohen hohe Geldbußen von maximal € 20 Mio. oder vier Prozent des Konzernumsatzes.

Denn die Anforderungen haben sich verändert. Wenn die zuständige Behörde dies verlangt, muss der Unternehmer die Einhaltung der Datenschutzregelungen nachweisen. Ihn trifft die Nachweispflicht.

Deshalb sollte sich jeder Unternehmer informieren und seine Mitarbeiter regelmäßig schulen.

 

 

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